Anfragen zu Abmahnung

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Da ich immer wieder Anfragen zum Arbeitsrecht erhalte, hier mal eine kleine Klarstellung:

Bitte suchen Sie nach dem Stichwort „Arbeitsrecht“.

Jede Art Abmahnung, die mit einem Arbeitsvertrag, einer Arbeitsstelle oder mit einem Mietvertrag zu tun hat, ist nicht mein Fachgebiet.

Ich befasse mich intensiv mit Abmahnungen im Internet – speziell mit ihrer Prävention. Hauptsächlich geht es dabei um Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Als Webdesigner und SEO muss ich mich ohnehin permanent mit dem herumärgern, was im verkorksten deutschen Urheberrecht so alles zu beachten ist.

Der richtige Ansprechpartner bin ich, wenn Sie sich einer Abmahnung ausgesetzt sehen, die Sie trifft, weil Sie einen Inhalt im Internet publiziert haben.

Hier kann ich helfen, indem ich untersuche, mit wem Sie es zu tun haben, wie er sie gefunden hat und welche Werkzeuge er nutzt – Serienabmahner verraten sich schnell dadurch, dass sie typische Mechanismen und Programme einsetzen (müssen).

ICH GEBE KEINE RECHTSBERATUNG. Für Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an eine Anwaltskanzlei.

Was Sie von mir bekommen können, ist praktische Erfahrung zu den Gepflogenheiten im Internet, zum kreativen Umgang mit Inhalten und dazu, welche TECHNISCHEN Tricks die Abmahner und Abzocker einsetzen.
Wenn Sie einen Urheberrechtsverstoß begangen haben, haben Sie ein Problem. Meist werden Sie zahlen müssen, selbst dann, wenn Sie weder Kenntnis von dem Verstoß haben oder wenn Sie wirklich unschuldig sind.

Es gibt im Bereich des deutschen Abmahnrechts tatsächlich eine Haftung, die unabhängig vom Verschulden ist.

Dass das dem Rechtsempfinden Hohn spricht, ist traurig, ändert aber nichts an der Bösartigkeit der Abzocker und ihrer Lakaien, selbst dann, wenn diese Richterroben tragen.

Solange das Parlament hier nicht einschreitet, bleibt nur eines: veröffentlichen Sie im Internet NICHTS, was nicht Ihre eigene kreative Schöpfung ist. Fotografieren Sie alle Bilder selbst, zeichnen Sie alle Gestaltungselemente selbst, erstellen Sie alle Texte selbst.

Selbst gekaufte Bilder bleiben ein Risiko.
Deshalb können Sie im Bereich des deutschen Urheberrechts auch keinen Handel mit Bildern betreiben.

Weingarten, 30.6.2012

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